Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
is(de)
Was Hiwis angeht, bringt die Neuregelung wahrscheinlich mehr Probleme, als sie löst - An dem Institut, an dem ich arbeite, hat ein Bachelor-Studiengang eine Regelstudienzeit von 6 Semestern. In den vorlesungsfreien Zeiten gibt es ein mindestens 6-wöchiges Berufspraktikum und mehrwöchige (Pflicht)Exkursionen und ggf. Laborpraktika o. ä. und Auslandsaufenthalte sind auch erwünscht - da noch einen 1-Jahres-Block von Hiwi-Vertrag einzubauen, ist sicher eine Herausforderung. Attraktive Kurzzeit-Arbeitsverträge, die nach der Neuregelung nicht mehr möglich sind, waren z. B. 1-3 Monate Helfer bei Geländekampagnen z. B. in Ecuador, Fahrer bei Exkursionen (nur Mitarbeiter oder Hiwis dürfen die Unibusse fahren), Mithilfe bei Lehrveranstaltungen im Gelände u. ä.
zum BeitragFür die Institutsstellen ist eine Mindestlaufzeit von einem Jahr noch relativ einfach zu realisieren, für Drittmittelprojekte wird das ein bürokratischer Alptraum - Sagen wir einmal, im Topf sind Hiwi-Mittel für 9 Monate - und nu? Weitere Projekte sind vielleicht beantragt, aber noch nicht genehmigt, also kann kein Arbeitsvertrag aus diesem Projekt ausgestellt werden - dann wird im Institut selber das fröhliche Stückeln losgehen. Ein Interessent will vielleicht im Labor arbeiten - würde er noch ein Vierteljahr Bibliothekswache mitmachen? Und was, wenn die aus einem anderen Topf zusammengekratzten Stellenanteile zeitlich oder räumlich oder thematisch nicht passen?